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Zweifle an der Sonne Klarheit,
Zweifle an des Tages Licht,
Zweifle nur an meiner WahrheitUnd an deiner Dummheit nicht.
In einem Kadi ist überdicses der rechtspre-chende Wille desselben mit' dessen persönlichem(menschlichen) Willen eins; dieser persönliche Willeaber kann ebensowohl ein rechtlicher als ein unrecht-licher Wille seyn, ohne daß dieser durch jenen gehin-dert würde, und ohne daß es sich dem gesprochenenUrtheil ansehen ließe, von wannen es ausgegangensey. Das willkührlichste Unrecht, sobald es in eineUrtheilsform gebracht worden, sieht vollkommen so auswie das beste Recht; und was die Entscheidungsgrün-de betrift, welche als Prüfstein der Wahrheit undRedlichkeit einem Urtheil angehängt werden sollen, soist doch wohl einleuchtend, daß kein noch so ungerech-ter Ausspruch zu denken ist, welcher nicht mit Grün-den, die weit besser sind als er selbst, gerechtfertigtwerden könnte. Wären aber auch die Entscheidungs-gründe noch weit schlechter als der Spruch; so be-nehmen sie diesem zum wenigsten nichts von seinemänssern rechtlichen Werth und seiner wirkenden Kraft (29).In Richterkollegien hingegen ist der entscheidende Willenichts weniger als einerlei mit dem Willen der Ein-zelnen. Der Wille jedes Gerichtsmitglieds ist hier be-
(29) Ueberbaupt sind Entscheidungr-gründe, in der Art wie sie,noch dazu in allen Instanzen, in vielen deutschen Länderngegeben werden müssen, blos als Krücken für eine krankeJustiz zu betrachten. Kein Kranker wird aber durch seineKrücken gesund.