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tung zu dienen, welche an der Klippe der Unterbe-hörden Schiffbruch gelitten haben. Es scheitert aberein Schiff nie ohne allen Verlust; oft geht Schiffund Ladung verloren, und nur die Mannschaft rettetnoch ihr nacktes Leben. Eine der ersten Aufgaben derStaatseinrichtung ist folglich: die niedern und nie-
dersten Aemter des Staats so einzurichten und zu be-stellen, daß die Bürger der Hülfe höherer und höchsterAemter, wo möglich, entbehren können (27). Unddiese Aufgabe gilt, wie bei allen Theilen des Staats-gebäudes überhaupt, so insbesondere bei der Gerichts-verfassung.
Die Despotie ist schon darum mit jeder eigent-lichen Kollegialverfassung unverträglich, weil ein ausdem Willen Mehrer hervorgehender und hierdurch rechts-gültig gebietender Gesammtbeschluß, eine auf persön-liche Selbstständigkeit gegründete rechtliche GleichheitMehrer voraussetzt, folglich auf einem republikani-schen Prinzip beruht, welches der Grundidee jederDespotie geradezu widerstreitet.
Zudem bedarf ein folgerechter Despotismus vorallem andern der Schnelligkeit der Rechtspflege,für welche denn Einzelrichter bei weitem tauglicher
(27) Wo die Justiz in den unteren Instanzen übel verwaltetwird, haben immer die höheren am allermeisten zu thun.Und wer über seinem Kadi ein hohes Kollegium von 2tRichtern erblickt, (wenn nicht besonderes Vertrauen in diePersönlichkeit jenes ihn beruhigt) hat im Fall eines Verlor-nen Rechtsstreits immer die Neigung zu glauben, daß dieseihm besser das Recht finden werden, als es jener Einzelneihm gefunden hat.