scheidet, wahrend die ihn umgebenden Beisitzer nichtshaben, als Meinung und Rath; — so daß alsodiese scheinbaren Ausnahmen blos dazu dienen jene Re-gel zu bestätigen.
Dagegen ist überall unter freien Völkern dieKollegialität der Gerichtsverfassung entweder dasalleinige oder wenigstens das vorherrschende Prinzip.Das heutige Frankreich kennt ausser den Friedens-gerichten, von den Gerichten erster Instanz bis zumKassationshofe hinauf, nur Richterkollegicn; und inEngland finden entweder mehre kollegialisch verbun-dene königliche Richter, oder zwar nur einer, aber mitGeschwornen das Urtheil (19)- Bei den Athenie Il-se rn richtete ohnehin nur das Volk in seinen zehnGerichtshöfen durch sechstausend erwählte Schöppen(20).Nom hatte das Centumviralgericht mit vier Senaten, ^welches wohl meistens, doch gewiß nicht allein, überErbfolgcstreitigkeiten entschied (21); oder der Prätor
Vollstrecker so hart bestrafen, da, nach chinesischem Staats-recht, der Untergeordnete dem Vorgesetzten immer unbeding-ten Gehorsam schuldig ist?
(19) Ich sage- mit Geschwornen, und ich konnte hinzusetzen:
durch Geschworne; was besonders bei Civil,achen gilt.Denn hier entscheiden, sobald mit der Rechtsfrage eineThatfragc verbunden ist, die englischen Geschwornen überbeide. Doch haben sie gemäß der Belehrn n g des VorsitzendenRichters zu entscheiden; weicht ihr Verbiet von der An-weisung dieses Richters ab, so darf die verlierende Parthcidasselbe anfechten und auf ein antragen.
(20) Mitford Geschichte Griechenlands übers. vonEichstLdt. Bd. V. S. 14.
(21) Ueber das Centumviralgericht und andere Gegenstände der