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Betrachtungen über die Oeffentlichkeit und Mündlichkeit der Gerechtigkeitspflege
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auch hier und da auf unsre deutsche Justiz seine volleAnwendung findet; so trägt hieran bei weitem nicht diebloße Berichterstattung durch Referenten, noch die Schrift-lichkeit als solche die Schuld; sondern ganz vorzüglichdie schleppende Bewegung fast aller Schritte und Trittedes Prozeßgangs, die Begünstigung rechtsverzögernderRänkesucht durch unzweckmäßige Prozeßgesctze, mithin diegesetzlich bestimmte Ordnung des Verfahrens im Ganzen.Wollte daher die Justiz alles dieses in seinem Wesenund Unwesen, wenigstens einstweilen fortbestehen lassen,und sich nur vor der Hand mit mündlichen Verhandlun-gen auszieren; so würde sie, zumal die Mündlichkeitjetzt bei Vielen nur als Mode gilt, billig in den Ver-dacht gerathen, als wolle sie jenem griechischen Geckennachahmen, welcher, wie Lucian erzählt, nachdem erseine natürlichen Füsse verloren, mühselig langsam aufeinem Paar künstlicher Holzbeine umherwankte, dieseaber immer mit den schönsten Schuhen oder Halbstiefelnnach der Allerneuesten Mode auszuschmücken die Eitelkeithatte.

Die deutschen Prozeßordnungen bedürfen übrigensbei Einführung der Mündlichkeit einer durchgreifendenReform nicht blos in der zuvor erwähnten Beziehung,sondern auch hauptsächlich darum, weil mit der Ein-führung einer mündlichen Hauptverhandlung sich derGeist des ganzen Verfahrens ändert, und wenn in dasalte Gebäude jenes neue Fachwerk eingepaßt werdensollte, das alte so wie das neue seine Brauchbarkeit

Umständlichkeiten, welche die Gerechtigkeit fordert und wel-che durch Chicane und bösen Willen noch vermehrt werden."Nemoires sur Irr LIrivoik Toiü. IV. x. 362.