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„Veränderung der Reden der Fürsprecher so in„der Verhörung bisher gebraucht ist" unter anderemdadurch zu heben, daß er gebot: ,„dcr Partheien Für-bringen solle durch den geschwornen Gericbtschreiber im„Gericht nach längs aufgeschrieben werden, die«„weil die Redner und Fürsprecher ihreRe«„de thun; darob der Pfleger und Richter auch„seyn soll, daß die Redner nnd Fürsprecher desto„langsamer und lauter, und nichts ü berst lis-tiges, das zu der Sache nicht dient, re-„den." (5) Wie war es aber dem Pfleger oder Rich-ter möglich, das erste zu bewirken, das letzte zu ver-hüten? Wie vermochte die Feder, besonders damali-ger Schreiber, selbst langsamen Reden der Fürsprechertreu zu folgen? und, wenn auch , war dadurch derUnbestimmtheit, dem Hin« und Herschwanken unsiche-rer Reden abgeholfen? Das Uebel dauerte daher fortund wuchs immer mehr. Die Schreiber schrieben ent-weder gar nicht, oder was sie zu Papier brachten,waren nur kurze Worte, welche zu nichts dienten.Die Urthciler musten sich also allein auf das Gehörteverlassen ; aber dieses hatte sich, wenn die unterbroche-ne Sache, an einem andern, oft lange ausgesetztenGerichtstage wieder vorkam, unterdeß aus ihrem Ge-dächtnisse verloren: und dennoch wurde zuletzt, so
wohl oder so übel es gehen mochte, auf gutes Glückein Urtheil gefunden. Ereignete sich das Unglück, daßeine Parthei gegen dieses Urtheil eine Berufung er-griff, so wurde ein besonderer Schreibtag ange-
(5) (Krenner) Baierische Landtagshandlungen Bd.xn. S- 338.