Druckschrift 
Betrachtungen über die Oeffentlichkeit und Mündlichkeit der Gerechtigkeitspflege
Entstehung
Seite
311
Einzelbild herunterladen
 

311

Veränderung der Reden der Fürsprecher so inder Verhörung bisher gebraucht ist" unter anderemdadurch zu heben, daß er gebot: ,dcr Partheien Für-bringen solle durch den geschwornen Gericbtschreiber imGericht nach längs aufgeschrieben werden, die«weil die Redner und Fürsprecher ihreRe«de thun; darob der Pfleger und Richter auchseyn soll, daß die Redner nnd Fürsprecher destolangsamer und lauter, und nichts ü berst lis-tiges, das zu der Sache nicht dient, re-den." (5) Wie war es aber dem Pfleger oder Rich-ter möglich, das erste zu bewirken, das letzte zu ver-hüten? Wie vermochte die Feder, besonders damali-ger Schreiber, selbst langsamen Reden der Fürsprechertreu zu folgen? und, wenn auch , war dadurch derUnbestimmtheit, dem Hin« und Herschwanken unsiche-rer Reden abgeholfen? Das Uebel dauerte daher fortund wuchs immer mehr. Die Schreiber schrieben ent-weder gar nicht, oder was sie zu Papier brachten,waren nur kurze Worte, welche zu nichts dienten.Die Urthciler musten sich also allein auf das Gehörteverlassen ; aber dieses hatte sich, wenn die unterbroche-ne Sache, an einem andern, oft lange ausgesetztenGerichtstage wieder vorkam, unterdeß aus ihrem Ge-dächtnisse verloren: und dennoch wurde zuletzt, so

wohl oder so übel es gehen mochte, auf gutes Glückein Urtheil gefunden. Ereignete sich das Unglück, daßeine Parthei gegen dieses Urtheil eine Berufung er-griff, so wurde ein besonderer Schreibtag ange-

(5) (Krenner) Baierische Landtagshandlungen Bd.xn. S- 338.