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Betrachtungen über die Oeffentlichkeit und Mündlichkeit der Gerechtigkeitspflege
Entstehung
Seite
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traucns und der vielgcschäftigen Nichtsthuerei, wel-cher vom Mittelpunkt der Regierung aus, sich in allesmischen, alles sehen und erfahren, und über alles mit-reden will, die Gerichtsbehörden durch überflüssige Ve-richtscrstattungcn, Tabellcnsckreibereien n. s. w. anihrem wahren Berufe stört; wo der Prozess, mit un-nöthigen Handlungen überladen, gleichsam inSchnecken-linicn um sein Ziel herumgeführt wird, und überdiesdurch übertriebene Vergünstigung von Fn'stgesuchcn, Be-rufungen und anderes dergleichen, was hier nicht auf-zuzählen, verzögert ist,- wo das Gericht nur ausneben einander gereihten Glicdcrmännern besteht, diekraft des Gesetzes, sich nicht regen dürfen, so langenicht die eine oder andere Parthei den Faden angezogenhat, welcher ihnen Füsse oder Arme in Bewegung setzt:da werden die Partheien blos darum, weil sie an derStelle eines Berichterstatters, ihren Streit selbst demGerichte mündlich vortragen, nicht schneller zum Zielekommen, als die weiland Bürger zu Addern, wel-che, nach Versicherung ihres berühmten Geschichtschrei-bers, zu dem in ganz Griechenland herrschenden Spruch-worte Veranlassung gaben, womit demjenigen, demrnan das Aergste gönnte, ein Prozess in Abdera an-gcwünscht wurde. Die mündliche Verhandlung zumErkenntniß vor dem entscheidenden Gerichtist noch bei weitem nicht das ganze Streitverfahrcn;jenem gehen, wie sich in der Folge zeigen wird, we-nigstens in der Regel, V o r - Ve rh a nd ln ng en notb-wendig voraus, welche wo es der Frage über dieDauer des Rechtsstreites gilt, mit in Rechnung zubringen sind, und, je nach der Belchaffenhcit der Ge-setze über die Ordnung des Verfahrens, diesen Rechts-