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Betrachtungen über die Oeffentlichkeit und Mündlichkeit der Gerechtigkeitspflege
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erlter, über welches die junge Aeonis als Aretrherrscht. Denn diese ist

Von jungem Sinn und siehet neu die Dinge;Voll jugendlicher Kraft, und ordnet alles

selbst;

Und ordnet, wie es jetzo sich gebührt,Nicht, wic's vor tausend Jahren nützlich

war (l);

Und sollte Arete den Streit nicht zu entschei-den vermögen; so wurde sie ihn wenigstens verständigzu vermitteln wissen.

Wenn in den vorhergehenden StreilverhandlungenEin Grund, welcher von vielen Anhängern der Mund-lichkeit als einer der nachdrücklichsten unter den erstenaufgeführt zu werden pflegt, nämlich die größere W o h l-feilheit der mündlichen Rechtspflege vor der schrift-lichen, sonst ganz mit Stillschweigen Übergängen wurde;so geschah dieses, theils weil es unwürdig schien, denWerth der Justizpflegc nach einem Geldpreise zu messen,theils weil in jenem WeNkampf nur mit wirklichenWaffen, nicht mit bloßem Sebeingewehr gestritten wer-den sollte. Daß es zum wenigsten nicbt billig sey, wennder für den Schutz der Rechte schon durch Steuern ab-gefundene Staat die Gerechtigkeit auch noch einzeln ver-kauft, und jede Handbewcgung, jeden Schritt und je-des Schrittchen seiner Justiz sich im Einzelnen von denNcchtssuckcnden baar bezahlen läßt: diese, deinmündlichen wie dem schriftlichen Streitverfahren aufgleiche Weise geltende Bemerkung mag hier, wo nicht

(t) Herder Acvn und Aeonis (Sämmtliche Werke Bd^xvr. S- 100.)