weder in Klumpe» zusammen drangen ober als Wasser-tropfen auseinander fließen.
Gilt alles dieses schon von einem, wenn auchnoch so gut gestellten Vortrage solcher Art, einzeln fürsich betrachtet; so gilt es noch weit mehr von ver-schiedenen wider einander kampfendcn Reden und Ge-genreden, von welchen nicht blos jede für sich in demihr eignen Zusammenhange beachtet, sondern auch jedeEinzelheit der einen mit allen Einzelheiten der andernverglichen seyn will, wenn das Wahre aus beiden her-ausgefunden werden soll. Beide Streitende haben dieVermuthung gegen sich, daß keiner von ihnen die ganzereine Wahrheit sagen wolle; jener stellt nur dar, wasund wie es ihm Vortheilhaft ist; wo der eine bejaht,wird von dem andern verneint, oder mit Einschrän-kungen zugestanden; was dieser verschweigt, ziehtjener hervor; wo dieser weniger sagt, sagt jener mehrals er sollte; der eine dreht an der Thatsache, derandere an den Gesetzen- So wird eine vielleicht schonan sich verwickelte Sache noch obendrein durch denStreit über sie verwirrt, und doch sollte dem Richterzugemuthct werden, allen diesen oft haarfeinen Faden,wie einer nach dem andern anstaust und sich kreuzendschlingt, mit seinem Geiste zu folgen; den ganzenKnaul mit allen seinen Verschlingnngen und Knoten inder Seele gegenwärtig zu behalten, und ihn, wenn eszum Urtheilen kömmt, so auseinander zu legen, daßdarin kein Fädchcn übersehen werde oder zerreiße!Es ist schon keine gemeine Geschickliclikeit, aus einemschriftlich verhandelten Rechtsstreit über einen weitläuf-tigen und verwickelten Gegenstand, den wahren Standder Sache, die streitigen Punkte gesondert von den