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Betrachtungen über die Oeffentlichkeit und Mündlichkeit der Gerechtigkeitspflege
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Beurtheilung des Ganzen bedeutend, kommen dabeientweder mehre verwickelte Thätumstände in Betracht,oder verschiedene verwickelte Rechtsfragen in Anwendung:dann wird von einem Richter, welcher blos auf münd-liche Rede ein gründliches, der Sacke vollkommen an-gemessenes Urtheil sprechen soll, mehr gefordert- alsgewöbnliche Kräfte des menschlichen Geistes zu leistenvermögen: eine Auffassungsgabe, welche mit über-all hin gleich »ertheilter Aufmerksamkeit- sich jeden gro-ssen oder kleinen Umstandes, wie er in ihre Seh-Nähekommt, sogleich mit Blitzes-Eile bemächtigt; eineben so sicherer als schneller Takt der Urtheilskraft,welche beim ersten leichten Blick das Wichtige vom Un-wichtigen sondert und sticht erst wenn es schon spätist- wahrnimmt, daß was sie als unwichtig sich estt-schlüpfen ließ, doch allerdings grössere Bedeutung hat-te; endlich ein höchst lebhaftes und getreues Ge-dächtniß- welches, ohne von dem ihw Anvertrautenirgend etwas zu verlieren, zu veruntreuen oder zuentstellen- dasselbe bis zur Zeit der Beurtheilung undEntscheidung aufbewahrt und dann klar im rechten Zu-sammenhange der Anschauung des inneren Auges ver-gegenwärtiget. Wenn Homer irgendwo öasGedrängeder Motte eines beredten MUndes mit stöberndenWintcrflocken" vergleicht; so läßt sich dieses Glcichnißauf jede gerichtliche Rede über eisten inhaltreichen undverwickelten Gegenstand auch in deni Sinne deuten, daßman - so länge diii Schneeflocken dicht durcheinanderfahren - weder die Gegenstände hinter ihnen klär zuerkennest, noch die fliegenden Flockensterstchest ini Ein-zclsten deutlich zu unterscheiden vermag- Und daß, so-bald det Schstee gefallen ist- sich die Thcilchen estt-

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