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Betrachtungen über die Oeffentlichkeit und Mündlichkeit der Gerechtigkeitspflege
Entstehung
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tichkeit an den Augen vorüber; aber Welle drängtsich an Welle, und die eine wird indem sie auftauchtvon der andern verschlungen; was auf den Flnthentreibt kannst du nicht halten, es eilt vorüber; wäh-rend du auf das eine deinen Blick betrachtend heftest,ist das andere schon aus deinen Augen entschwunden,und ist es einmal vorüber, so bringt es der Stromnicht zurück. Was aber am Ufer die Erde tragt, dassteht neben einander beharrlich im Raume da; dubrauchst es nicht schnell zu haschen denn es bleibt;du hast nicht zu fürchten, daß du über dem einen dasandere übersehest, denn dieses wartet; du brauchstnicht dem Eindrucke des Augenblicks und dem vorüber-schwebendcn Sinnenschein zu trauen, denn du kannstdie Dinge näher betrachten nnd vergleichend neben ein-ander halten; du brauchst nichts von der Untreuedeines Gedächtnisses zu befürchten, denn du kannstwieder zurückkehren zu dem Gegenstände selbst undmit den eignen Augen prüfen, ob du auch richtig ge-sehen habest. Ist die Sache einfach in ihren Thatum-ständcn und leicht in ihrer rechtlichen Bcnrtheilnng;so wird freilich nur der ganz langsame und ungelenkeKopf eine schriftliche Behandlung der Sache vermissen-Wenn da ein Baum mit Stamm, Zweigen nnd Blät-tern auf dem Fluß in der Nähe vorbcitrcibt, undes nur darauf ankommt, zu sagen: ob es ein Baum

sey oder ein Haus? wer wird, wenn er nicht sehrblödsichtig ist, verlangen, daß das Ding zuvor ausLand gebracht werde, um es naher betrachten zu kön-nen? Ist aber der Gegenstand mehrfach zusammen-gesetzt, sind die Bestandtheile desselben mannigfaltigunter sich verschlungen, oder in ihrer Kleinheit für die