272
Künste, welche ausser den Grenzen einer klaren undlebendigen Darstellung der Sache selbst, neben dieser,wenn aueti noch so herrlich, vorbei zu streifen unddem Herzen bcizukommen suchen, fast immer zu Schan-den werden. Wo der Gegenstand schon an und für sichentweder tief in das allgemein Menschliche oder ^zu-mal wenn Parthcien den Staat bewegen) in mächtigepolitische Interessen eingreift: da findet freilich die
Beredsamkeit auch in der Brust des überlegend berech-nenden Richters Saiten, welche stark berührt die Stim-me der gesetzlichen Wahrheit vielleicht übertönen. Abertheils sind diese Fälle zn selten, um in Rechnung znkommen, theils ist hier die Gefahr welche von derSache selbst ausgeht, schon so groß, daß das We-nige was eine feurige Rede allenfalls noch hinzuthut»gar wohl übersehen werden kann.
Das zweite, was Diodor in der oben an-geführten Stelle dem schriftlichen Verfahren vor demmündlichen als Vorzug anrechnet, ist, daß jene eineumfassendere tiefere Beurtheilung der Sache und folg-lich gründlichere Urtheile möglich mache, alsdiese; weil die kalte bleibende Schrift dem RichterZeit lasse alles in ungestörter Ruhe zu prüfen, dieSchriften des Klägers und des Verklagten vergleichendgegen einander zu halten, und auf diese Art nicht nurden Streitpunkt gehörig festzusetzen, sondern auch dieGründe und Gegengründc reiflich abzuwägen: welches
alles theils gar nicht, theils nicht in gleichem Grademöglich sey, wenn blos auf mündliche Verhandlungenrin Urtheil gesprochen werden solle.
Es darf bei der Würdigung dieses Einwandesdie Vorstellung keinen Einfluß gewinnen, als wenn