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peinlichen Sachen (denn die bürgerlichen waren auchdort selten fruchtbarer an Redeblumen als bei uns)nicht blos auf die Thatsachen gesetzlicher Beurtheilungbeschränkt; sondern alles, was nur immer das Gemüthzu berühren, Neigung oder Abneigung zu erwecken . reinmenschliche Gefühle oder politische Leidenschaften mit in
punkte betrachtet, sich als offenbare Verletzung der Richter-pflichten darstellen, werden unter obiger Voraussetzung voll-kommen erklärbar. So wird M. Aguilius, Beeudiger desSklavenkricgeö in Sizilien, von der wider ihn erhobenen An-klage dadurch befreiet, daß sein Vertheidiger Autoniusihm die Brust entblößt und dem Volke dessen Narben zeigt.
(s) 77 7 77 c e 7 / r a 77. 1. Or. 1t. 16. (/r o L 7 s Vei'1'. V. 1.)
Scr. Galba entgeht der wohlverdienten Verurthcilung, weiler des Volkes Mitleiden mit seinen beiden Kindern und deinjungen Sohne des C> Sulpicius Gallus, seinemPflegbcfohlenen, durch einen wohl ausgeführten Theaterstreichzn erregen weiß. U- Or.i.57. ^«/s7-iu§ /Ha»-.
I.. VIII. c. 1 . §. 2.) — L. Pjso war der grausamstenBedrückung der Bundesgenossen überwiesen; die Richter warenschon in der Abstimmung begriffen; da küßte er flehend ihnendie Füße, beschmutzte aber Hiebei seinen Mund mit Kochund bewirkte durch diesen Anblick seine Lossprechung: g>u»
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Ferner C. Casconius, des auf ihn geklagteniepeduii,I»ium unbezweikelt schuldig, wurde darum, weil seinAnklagte einen Knaben und eine Jungfrau verführt und dar-über in einem Gedicht gescherzt hatte, von der Anklage ent-bunden (l^a/. />ck«,v. U-M. §. 8.) — Endlich M. Aemi-milius Scaurus, obgleich vollkommen überwiesen, wurdelosgesprochen Procter veUiütliisiiiiLiu iXilMitLceiu et I'cociideui
InciuoriLiu pLUis. ( t" « 7 . /I ck a Mig, F, 10.) UNd Viele
andre dergleichen Beispiele mehr.