tausch des ägyptisch-schwerfälligen schriftlichen Verfah-rens gegen das angenehme, gefällige zierliche Verfahrender römischen oder griechischen Gerichtshöfe zn beruhigen.Das kleinste Recht ist noch immer mehr werth, als dieprachtvollste Rede, welche dem kleinsten Unrecht denSieg verschafft. Allein es scheint, als sey geradevon dieser Seite her das allerwenigste zu besorgen-
Es soll damit nicht behauptet werden, als sey beiuns Deutschen für die Beredsamkeit im großen Sinnedes Wortes nichts zn hoffen; wenn gleich unsre Erzie-hung , unsre bürgerlichen Einrichtungen, unsre ganzeArt zu seyn, die Kleinlichkeit unsrer beschränkten Staatcn-vcrhältnisse, und die dem deutschen Geiste eigenthüm-liche Richtung nach Innen, — der Entwickelung undAusbildung jener Kraft, welche mit den Blitzen undDonnern oer Rede sich die Geister unterwirft, eben nichtsehr förderlich seyn möchte.
Aber auch gesetzt, alle unsre Sprecher erschienenmit den Kräften eines Perikles gerüstet; so würdensie theils wegen der Natur unsrer Rechtssachen, theilswegen der Beschaffenheit unsrer Gerichte und des Amts-charaktcrs der Richter, sehr bald entweder an der Ge-legenheit zum Gebrauch, oder am siegenden Erfolg desGebrauchs jener Kräfte verzweifeln- Jene Sachen sindmeistens von der Art, daß es eher möglich wäre, aus
lichen Beredsamkeit ausgesprochen haben. dUliii iiisuic-üoa-;
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rändern, ioczuir, vixers, Sikilare desisLe. L / ou § IV.