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Betrachtungen über die Oeffentlichkeit und Mündlichkeit der Gerechtigkeitspflege
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womit die Meister in der Redekunst den Richternnachzustellen pflegen, ihr Mitleiden oder ihren Un-willen zu erregen suchen: so tritt augenblicklich derAusrufer hervor und gebietet ihnen Stillschweigen;weil hier nicht gestattet wird, die Aufmerksamkeit desRichters mit schönem Geschwätze zu zerstreuen, oderder Sache durch den Vortrug einen Anstrich zu geben,sondern den Arcopagitcn blos die nackten Thatsachendargestellt werden müssen."

Diese Stelle Lucians ist für unsere Absicht vonnicht geringer Bedeutung, nicht blos weil sie die obigeBeschuldigung bestätigt, sondern auch, weil sie klar an-deutet, wie weit diese zu beschränken und wem sie ei-gentlich zur Schuld zu rechnen sey: nicht dem münd-lich e n V c r fa h r c n dieses wurde auch vordemArcopag beobachtet; > sondern den verführerischenKünsten der S y k o v h a n t c n - B e r e d s a m k e i t, wel-che allein die Schwellen dieses Tempels ernster Gerech-tigkeit nicht überschreiten sollte. Wäre der Uebergangvon dem mündlichen Verfahren zu d i c sc r Beredsamkeitbei uns eben so leicht, wie er es bei den Allen seynmnste, und wären die schön geschlissenen, zierlich ge-schmückten Dolche, womit ein beredter Geist die unpar-theiische Gerechtigkeit bedrohet, unseren Gerichten ebenso gefährlich als sie es, nach dem Zeugniß der Ge-schichte, den Richtern Roms und Athens gewesensind; so würde die Bemerkung: durch den Mißbrauchwerde der gute Gebrauch nicht aufgehoben, keines-wegs hinreichen, um uns Deutsche (l6) über den Aus-

(16) Deren Vorfahren nach der Herrmannschlacht sehr unzweideu-tig und scharf ihre Ueberzeugung von dem Werthe der geeicht-