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Betrachtungen über die Oeffentlichkeit und Mündlichkeit der Gerechtigkeitspflege
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für dicWabrheit dieses Vorwurfs unverdächtiges Zeug-niß.Aufgereizt durch Beredsamkeit", sagt Xenv-phon von den Richtern Athens (lt),verdammensie nur zu oft den Unschuldigen; durch Beredsamkeitzum Mitleiden oder zum Wohlwollen bewegt, sprechensie Schuldige los, und chrcu sie wohl gar.^ Um da-her das Gemüth der ehrwürdigen Richter des Arco-pag gegen jede Bestechung durch die Sinne, und ge-gen die Verführung durch Redekünste zn sichern, wurdennicht nur ihre Richter-Sitzungen immer bei dunklerNacht und ohne Licht gehalten, sondern auck der rcdc-fertigcn Zunge jener in Athen so zahlreichen Mcnschen-gattung, welche von der Kunst sich nährte, schlimmeHändel so zuzurichten, daß sie wie gute aussahen,vor diesem Gerichtshöfe Zaum und Gebiß angelegt.Wenn dieses ehrwürdige Gericht", erzählt Lucian(15)den Marshügcl bestiegen und sich niedergesetzthat, über einen Mord, oder eine vorsätzliche Ver-wundnng oder angelegtes Feuer zu richten, so wirdsowohl dem Kläger als dem Beklagten die Erlaubnißertheilt, entweder in eigner Person oder durch einenAnwalt gegen einander zn handeln. So lange nundiese nichts vorbringen als was zur Sache dient, er-laubt ihnen das Ger'icht zu sprechen und hört still-schweigend zu: wollte einer aber eine Vorede voran-

,,schicken, um die Richter sich günstiger zu machen,oder durch irgend einen der mancherlei Kunstgriffe,

(14) l> o I o g, 8 ocr » t. 4-

(15) im Gespräch: Anacharsis nach Wielands Uebersetzung.S-Lucigns sämtlich e Werke. iv. S. 343.