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lung der Parthcien, und von dem Erkennen derägyptischen Gerichte auf Akten erzählt hat, alsofortfährt: ,,Auf diese Art pflegen die Aegypter alle„Gerichte zu halten, weil sie glauben, daß durch,,dcn mündlichen Vertrag der Advokaten viel Dun-kelheit über das Recht verbreitet werde. Denn,,durch die Künste der Redner, durch das Blendwerk,,der Gebchrdcn, und die Thränen der in Gefahr„schwebenden, würden viele verleitet, von der ge-hörigen Strenge der Gesetze, und von den Grund-,,sahen der Wahrheit abzuweichen. Und oft sehe man,haß die geübtesten Richter, entweder weil sie hiutcr-,,gangen werden, oder weil sie sich einnehmen lassen,,,odcr von Mitleid bewogen, durch die Macht der Re-he fortgerissen würden. Hingegen glaubten sie, die„Urtheile würden gründlicher und richtiger gesprochen,„wenn die Parthcien ihre gegenseitigen Gerechtsame„schriftlich darlegten, und man nun die Sacke in ih«„rcr wahren Gestalt sehe. Denn auf diese Art könn-„tcn weder die Genies den Langsamen, noch die Lügner„und Dummdreusten den Wahrhaftigen und Bescheide-nen den Vortheil abgewinnen: sondern allen würde„gleiches Recht widerfahren, wenn die Parthcien„durch die Gesetze Zeit genug hätten, einer des an«Hern Schriften zu untersuchen, und die Richter beide,,gegeneinander zu halten, und hiernach zu urtheilen".
Das erste was hier Diodor über die münd«lieben Streitvcrhandlnngcn tadelnd bemerkt, ist dieMacht der Redncrkünste und der diese begleitendenArusscrlichkeiten über die Sinne, die Einbildungskraftund die Gefühle, wodurch den Richtern das Gesetzund die Wahrheit aus den Aug^n gerückt, ihr Ver-