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Betrachtungen über die Oeffentlichkeit und Mündlichkeit der Gerechtigkeitspflege
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lung der Parthcien, und von dem Erkennen derägyptischen Gerichte auf Akten erzählt hat, alsofortfährt: ,,Auf diese Art pflegen die Aegypter alleGerichte zu halten, weil sie glauben, daß durch,,dcn mündlichen Vertrag der Advokaten viel Dun-kelheit über das Recht verbreitet werde. Denn,,durch die Künste der Redner, durch das Blendwerk,,der Gebchrdcn, und die Thränen der in Gefahrschwebenden, würden viele verleitet, von der ge-hörigen Strenge der Gesetze, und von den Grund-,,sahen der Wahrheit abzuweichen. Und oft sehe man,haß die geübtesten Richter, entweder weil sie hiutcr-,,gangen werden, oder weil sie sich einnehmen lassen,,,odcr von Mitleid bewogen, durch die Macht der Re-he fortgerissen würden. Hingegen glaubten sie, dieUrtheile würden gründlicher und richtiger gesprochen,wenn die Parthcien ihre gegenseitigen Gerechtsameschriftlich darlegten, und man nun die Sacke in ih«rcr wahren Gestalt sehe. Denn auf diese Art könn-tcn weder die Genies den Langsamen, noch die Lügnerund Dummdreusten den Wahrhaftigen und Bescheide-nen den Vortheil abgewinnen: sondern allen würdegleiches Recht widerfahren, wenn die Parthciendurch die Gesetze Zeit genug hätten, einer des an«Hern Schriften zu untersuchen, und die Richter beide,,gegeneinander zu halten, und hiernach zu urtheilen".

Das erste was hier Diodor über die münd«lieben Streitvcrhandlnngcn tadelnd bemerkt, ist dieMacht der Redncrkünste und der diese begleitendenArusscrlichkeiten über die Sinne, die Einbildungskraftund die Gefühle, wodurch den Richtern das Gesetzund die Wahrheit aus den Aug^n gerückt, ihr Ver-