rnrd schärft» müsse. Durch schriftliche Mittheilungwird gleichsam der Raum zwischen den Entfernten auf-gehoben, werden, der örtlichen Trennung ungeachtet,Geister den Geistern nahe gebracht. Je mehr durchAnstalten dieser Verkehr erleichtert ist, desto mehr lei,stet die Schrift für die Entfernung des Raums sichernund vollen Ersatz. Darum spricht man mit dem Nach-bar; wer aber mit großen Kosten mehre mühvolleTagreisen macht, um einem Entfernten durch die Ohrenmitzutheilen, was er diesem ebenso sicher, vielleichtnoch deutlicher und bestimmter mittelst eines Briefsdurch die Augen mitgetheilt haben wurde, hat we-nigstens eine sehr überflüssige Reise unternommen.
Mit sesshaften Gerichten ist, wegen der Verschie-denheit ihrer Entfernung von den Gerichtspflichtigen,immer eine Ungleichheit in der Rechts hülfeunvermeidlich verbunden. Aber durch Schriftlichkeitder Verhandlungen wird dieselbe großenthcils ausge-glichen, wahrend sie in ihrer ganzen schroffen Hartedasteht, wenn vor keinem Gerichte, selbst nicht vorweil entfernten, anders als mündlich verhandelt wer-den darf (5). Wer von dem Orte seines Aufenthal-
ts) Der Engländer rühmt zwar unter anderem auch das als ei-nen Vorzug seiner Verfassung, daß sie die Gerechtigkeit je-dem Bürger vor die Thüren seines Hauses bringe — t»
blinA justlce livinc: Io evei v Nüin'ü cloni' (/l/acli-rone Ij.
III. oll. 4.) Dieses ist in so ferne wahr, als in Folge desrüst xiius auch Civilprvzeffe, in den Grafschaften selbst, vonden wandernden Oberrichtern entschieden werden können.Allein wer hier den Prozeß verloren bat, kann ohne weiterseinen „ew-ui-il veranlassen, und dann muß die Klage vonneuem vor einem der drey Gerichtshöfe, welche zu Londou