Viertes Haupt stück.
Von den Mangeln der mündlichen Verhandlung.
^ast überall treffen wir neben der mündlichen Rechts-Verwaltung auf wa n dernd e Richter, welche zu be-stimmten oder unbestimmten Zeiten die Gericktbczirkedurchreisen, um daselbst in der Nahe den EingesessenenNeckt zu sprechen. In der athenischen Republikwaren es die sogenannten Vierziger, welche die Ort-schaften auf dem Lande durchwanderten, um daselbstüber Beleidigungen und Eigenthumsstrcitigkciten untereinem gewissen Werth zu richten (l). Um der Gerech-tigkeit zu Pflegen besuchten die römischen Statthalterabwechselnd die größeren und kleineren Städte ihrerProvinzen (2). Zwei justitiui'ii üüier->mes oder jnsrio»
<i) Mitford Geschichte Griechenlands. Uebersttzt vonEichst ädt Thl. t. S. 452.
(2) Was der trausitii» oder Uiscnrsn» rectoi-Is prn-vtnci»- genannt wurde. !>. 4. 5. 6. riieoch tle olt.
reer. xrov. I-, 2. 6. I ne in pslatio» —
Uov. 17 . e. 9. ^ o v. 28. c. 5» — Aov. 123. c. 22.