vorzutragen, von diesen Partheien selbst übernommenwird, die Richter, welche nun ganz dem eigentlichenRicbterberufc angehören, bei weitem weniger arbeiten,aber bei weitem mehr verrichten. Wer unser gegen-wärtiges, rastlos sich abarbeitendes, doch immer nur we-nig förderndes Treiben in der Nahe betrachtet hat,wird sich kaum enthalten können, an ein Mühlwerkzu denken, für welches zahlreiche Gesellen und Jungenin emsiger Hast das Master aus der Quelle herbeiholen,um es tonnenweise selbst über die Sctaufcln des RadcSzu gießen: aller Mühe ungeachtet dreht sich dieses nurlangsam, blos ruckweise um seine Achse, während, ohnedaß es jenes Schöpfens, Tragens und Rennens bedürf-te , das Werk in unvergleichbar rascherem Schwung sichfortbewegen würde, wenn man nur den verständigenEntschluß fassen wollte, die lebendige Quelle selbst zurMühle herzuleiten.
So wenig jene Verfahrungsweise der Rechtspflegeselbst, für heilbringend erachtet werden kann, eben sowenig gedeihlich wirkt dasselbe auf Geist und Gemüthder richterlichen Personen. Der geringste Theil derschreibenden Arbeit, welcher das Leben eines solchenRichters hingeopfert ist, nimmt den Geist, das aller-größte nur gemeine Aufmerksamkeit, den geübten Ge-schäftsblick und körperliche Kräfte in Anspruch. Diemeisten Gegenstände, welche bei einem Gerichte znrVerhandlung und Entscheidung kommen, sind ein all-tägliches, unter veränderten Nebenumständen sich wie-derholendes Einerlei. Gleichwohl ist die alltäglichsteSache als Rechtsangelegenhcit eben so wichtig wie dieungewöhnlichste, die geistleerste so bedeutend als die-jenige deren verwickelte That-oder Rechtsfrage noch so