Druckschrift 
Betrachtungen über die Oeffentlichkeit und Mündlichkeit der Gerechtigkeitspflege
Entstehung
Seite
245
Einzelbild herunterladen
 

245

Richter von dem Papier des schreibenden Berück,terstat,ters erfahren, waS sie aus dem Munde der redendenParthcien ebenfalls hatten vernehmen können. Dieschriftlichen Vorarbeiten zn den Gcsckästcn der Gerichts-sitzung stehen überdies nicht nur im Mißverhältnisse mitdiesen, sondern auch im Widersprüche; weil das Mit-tel, zn fördern, auf denselben nur störend und be-schränkend einwirkt; weil dasselbe, gleich einem unge-treuen Diener, das Beste und Meiste von dem Eigen-thum des Herrn im Voraus für sich aufzehrt und demHauptzwecke nickt viel mehr als die Hefen der Zeitund der Kräfte übrig läßt. Wird nickt das Uebermaaßvon Zeit und Kraft, welches die Vorarbeit ver-braucht, dem Geschäfte selbst entzogen? Warumsitzen in den sieben Tagen der Wochen die zahlreichenRichter eines ansehnlichen Gerichtshofes vielleicht nur8 Stunden zu Gericht? Darum, weil jeder von ihnendie ganze übrige Zeit in feiner Wohnung lesend, schrei-bend und abschreibend hinzubringen hat, um jene 8Stunden mit gründlichen Schriftvortragen zu versor-gen- Daher wird in solchen Gerückten unendlich vielgearbeitet, und doch vcrhältnißmäßig wenig geleistet;während da, wo das Geschäft die Sache der Parthcien

noch wenigstens 4 Stunden zu Hause am Mentische zuarbeite», um nur einigermassen den wachsenden Geschäftennachzukommen und an den beiden Sitzungstagen, welche zu-sammen L Stunden die Woche ausfüllen, gehörig mit Vor-trügen zu erscheinen. Die Summe der Zeit, welche von die-sen iL schreibenden Richtern für häusliche Aktenarbeüen ver-braucht wird, beträgt daher wöchentlich 720, monatlich LLÜO,jährlich vier und dreißig tausend fünf hundertsechzig Stunden: und dieses allerwenigssens!