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Betrachtungen über die Oeffentlichkeit und Mündlichkeit der Gerechtigkeitspflege
Entstehung
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dern auch dasjenige was sie zu einander selbst zu sagenhaben; welche nicht blos zu den Akten schreiben wasnoch nicht in diesen Akten steht, sondern auch dasje-nige was schon weit und breit in diesen Akten enthaltenist, aus diesen Akten wieder von Neuem, nur in etwasveränderter Gestalt, zu eben diesen Akten schreiben.

Das amtliche Leben der Richter theilt sich untersolchen Voraussetzungen in zwei , jedoch hockst ungleicheTheile: der eine beschäftigt sich mit den Vorbereitun-gen zum eigentlichen Richtcrgeschäft und wird ausserdein Gericht verlebt; der andere ist dem Nichtergc-schäfte selbst in der Gcrichtsvcrsammlung gewidmet:jener vergeht in stummer Stille lesend und schreibend;dieser mit Lautlcsen, mit Zuhören und Sprechen- Aberdie Vorbereitungen zum Geschäft sind um vieles weit-läufiger als das Geschäft selbst; dieses ist so genug-sam in seinen Ansprüchen auf Muhe und Zeit, daßdasselbe neben den riesenhaften, den allergrößten Theildes Lebens aufzehrenden Vorbereitungen, sichwie eine kleine leichte erheiternde Nebensache ausnimmt.In einer Stunde wird abgelesen, was Tage und Wo-chen brauchte um geschrieben zu werden; und dieseTage und Wochen des Schreibens werden, wenn manin einigermassen zahlreichen Richter-kollegien den Zeit-aufwand aller Einzelnen in Eine Summe zusammen-rechnet, nicht blos zu Monaten, sondern zu vielenlangen Jahren (2). Und wozu dieses? damit die

( 2 ) In dem meiner Leitung anvertrauten Gerichtshöfe hat jede»der achtzehn Mitglieder (die Vorstände nicht einge-rechnet) an sitzungsfreien Werktagen all er we n i g st e n sL Stunden und an den beiden Sitzungötagen in jeder Woche