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Betrachtungen über die Oeffentlichkeit und Mündlichkeit der Gerechtigkeitspflege
Entstehung
Seite
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Der zweite Hauptgesichtspunkt der Beurtheilungeines gerichtlichen Streikvcrfahrens wird durch denGrundsatz zweckmässiger Beschleunigung be-stimmt. Schnelle Rechtspflege ist zwar nicht einzigernnd höchster, aber durch den ersten bedingter und dem-selben beigeordneter Zweck. Schnelligkeit als höchstesGesetz opfert die Wahrheit und das Recht einem bal-digen Frieden auf und gilt vor allem für die Jnstiz inGewalt-Staaten (Despotiecn), denen weit mehr daranliegt, daß alle in Ruhe seyen, als daß jeder Einzel-ne sein Recht erhalte. Allein auch ein verzögertesRecht ist oft eben so schlimm als ein schnelles Unrecht.Daß die Ungewißheit oder Unsicherheit des Rechts so-bald als möglich gehoben, daß wer seines Rechts ent-behrt, dessen sobald als möglich befriedigt werde: istebenfalls ein Gebot der höchsten Gerechtigkeit. Wasimmer diesem sieb entgegensetzt, selbst das Streben nachdem wahren Recht, so fern es über seine Grenzen bin-auö geht, ist einer guten Rechtspflege zuwider. Undein Verfahren, welches, nur auf Gründlichkeit bedacht,allzuwenig die Nothwendigkeit einer Beendigung desStreits bedenkt, nnd größere Mittel und kängre Zeitaufwendet als der erste Zweck erfordert, wird immerdemjenigen nachstehen, welches die Mittel haushälterischnach dem Zwecke abmessend, Schnelligkeit mit erforder-licher Gründlichkeit vereinigt.

Wird nun zuvörderst das schriftliche Verfah-ren, welches als das uns am nächsten liegende billigzuerst an die Reihe kommt, nach diesem Gesichtspunkteerwogen; so wird dasselbe nicht mit Unrecht einerLangsamkeit beschuldigt, welcher das mündliche alssolches (von Nebenbrdingungen abgesehen, die erst