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Betrachtungen über die Oeffentlichkeit und Mündlichkeit der Gerechtigkeitspflege
Entstehung
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ken über die weitesten Raume und in die fernstenZeiten hinaus. Ein gesprochenes Wort bedeuteteben so viel als ein geschriebenes, und die Spra-che, welche durch die Feder geht, ist nicht reicher»och ärmer als diejenige welche von den Lippen fließt..Die Mittheilung durch Sprechen fordert wenigerAufwand an Zeit als ein Gcdankentansch durch Schrift;dagegen dauert das geschriebene Wort, und das ge-sprochene geht vorüber. Jenes wird getreu und un-verändert in äussern Zeichen bewahrt; von diesembleibt nichts übrig als der Eindruck im Gemüth des Hö-renden, welcher mit dessen eignen Gedanken sich leichtvermischt oder in diese sich verwandelt. Das noch nichtmitgetheilte geschriebene Wort läßt sich zurücknehmen,ändern, bessern, berichtigen, ergänzen; das gespro-chene ist, sobald es die Lippen verlassen, ein Pfeil derim Fluge nicht mehr aufzuhalten, oder zurück zu neh-men ist, und entweder das Ziel erreicht oder ein fürallemal verfehlt. Wem es also hauptsächlich um schnellenGcdankenwechsel zu rhun ist, wird lieber mmidlicherRede sich bedienen; wer mit bedachtsamer Vorsichtjedes Wort ganz genau seinen Gedanken nyd Absichtenanzupassen wünscht, oder wer auf sorgfältige wieder-holte Ucbcrlegung seiner Aeußerungen von Seiten dcSAndern Anspruch macht, wird der schriftlichen Mitthei-lung den Vorzug geben. Die Kunst gut und zweck-mässig zu schreiben ist nicht minder groß, als die Knustgut und zweckmässig zu reden; aber jede fordert n'gneGaben, die selten in Einer Person sich vereinigen. Ver-langt diese besondere Raschheit und Gewandhcit desGeistes, um schnell nicht nur den rechten Gedanken,sondern auch für den rechten Gedanken sogleich das