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mrr Vorzug oder Gebrechen einzelner Dinge jenerGattung ist.
Eben so wenig wird es möglich seyn, diesen Streitdurch irgend einen der Vernunft zusagenden Friedenzu vermitteln, so lange nicht die Parthcien sich über-zeugen , daß ihr Streit durchaus nicht im Sinne zweierLiebhaber, deren jeder blos seiner Dame den Preis inallen Beziehungen ganz allein zuerkennt, geführtwerden dürfe. Sollte hinsichtlich gerichtlicher Angele-genheiten der Mündlichkeit vor der Schriftlichkeit, oderdieser vor jener?in unbedingter und uneingeschränkterVorzug zugestanden werden können; so wäre diesesauf keine andere Art als unter der Voraussetzung mög-lich, wenn entweder die geschriebene Rede vor der ge-sprochenen, oder die gesprochene vor der geschriebenenschon im Allgemeinen (als Mittel der Darstellung vonGedanken überhaupt) einen unbedingten Vorzug be-hauptete. Wer aber mochte das eine oder das anderebehaupten wollen?
Wäre die tönende Sprache unbedingt vorzüglicherals die geschriebene, oder umgekehrt; so müste mandie eine wegen der andern wenigstens entbehren können,vhngefähr so wie das Abschreiben der Bücher durch dieDuchdruckerknnst entbehrlich geworden ist. Doch stehenjene ganz auf derselben Linie neben einander, beidegleich groß, beide gleich vollkommen in ihrer Art, bei-de gleich wirksam, wiewohl auf verschiedene Weise,für denselben Zweck. Wohin die eine nicht reicht, da^hin reicht die andere, und was der einen gebricht, wirdvon der andern ersetzt. Die eine verbindet die Geisterder Gegenwärtigen, die andere vereinigt Abwesende«bringt Entfernte einander nahe, und trägt die Gedan»