Zwcikämpfen der Neugier manches Erfreuliche zu bietenhatten. Daß in dem heutigen England und Frankreich,besonders aber hier, die Gerechtigkeit, zumal wenn sienur bürgerliche Rechtssachen verhandelt, bei geöffnetenThüren oft eben so einsam ist, als sie bei verschlossenenseyn würde, und daß sie eben so oft von einem Publi-kum besucht wird, das entweder in keiner andern ehr-baren Gesellschaft Zutritt finden, oder schicklicher mitseinen häuslichen Angelegenheiten, als mit den öffent-lichen sich beschäftigen würde: dieses alles ist ebenfallsbekannt genug.
Wir dürfen, wenn einst in Deutschland die Gerech-tigkeit öffentlich geworden, wenigstens sobald die Ncu--gier an den ersten Schauspielen ihren Durst gestillt ha-ben wird, bei uns nichts anderes erwarten- Wie über-all im heutigen Europa taugt bei uns niemand im Volkdein Staate, wer nicht vor allen Dingen seinem Hausetaugt; zunächst gehört jeder den Seinigen an, und erstdurch diese dem Staat; die höchste Sorge jenen zu-gewendet ist reiner Gewinn für diesen, während eine Theil-nahme am Oeffentlichen, würde sie mit Vernachlässigungdes Häuslichen bezahlt, bei weitem nicht den Kauf-preis verlohnte. Der Beamte, der Kaufmann, derHandwerker, der Landmann, sind sie ihres Standeswürdig, werden lieber für ihren Beruf arbeiten, alsin müssiger Neugicr den Arbeiten der Gerichte zusehen;und unter den Wenigen, die, gegen den allgemeinenSündenfluch, vom Glück zu seligem Nichtsthun bevor-rechtet sind, werden die meisten jedes andere Vergnügender Unterhaltung in den Gerichtssälen vorzuziehen ge-neigt seyn. Diejenigen strafrechtlichen Sachen ausge-nommen, welche entweder durch die Persönlichkeit des