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Betrachtungen über die Oeffentlichkeit und Mündlichkeit der Gerechtigkeitspflege
Entstehung
Seite
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und schöne Knaben gewonnenen Richtern, die gegen25 . verdammende Stimmen diesen Elodius mit-felcke» lossprachen, nicht wenigstens noch vier Männersich gefunden haben, die, wenn sie öffentlich ihr ->b-solvo hatten aussprcchen müssen, wenigstens aus Scheuund Schaum auf der Seite des ehrlichen Rechts wür-den geblieben seyn?

Wenn man diejenigen, welche die öffentliche Ab-stimmung bedenklich finden (fast immer nur Richter)um ihre Gründe befragt; so wird vor allem andernder unangenehmen Verlegenheit erwähnt, in wel-che der Stimmende sich verseht fühlen müfc, wenn erdenjenigen ihm gegenüber sehe, welchem znm Nachtheiler jetzt seine Stimme abzugeben habe. "Wer möge,ohne peinliches Gefühl mit Unbefangenheit, so unan-genehme Wahrheiten, wie z. V. daß der Beklagte zuverurthcilen, der Kläger mit seiner Klage abzuweisensey, einer Parthei in das Angesicht, als seine einzel-ne Meinung sagen; zumal wenn dieses eine Persontreffen sollte, auf welche der Stimmgebende, nach sei-nen Lcbcnsverhältnisscn, irgend eine billige Rücksichtzu nehmen habe."

Allein Richter sollten diesen Grund nur rücksich-telndcn Schleichern, schüchternen Leisetretern, und je-nen halbcbrlicken Leuten überlassen, die, selbst wennsie pflichtmässig Wahrheit reden, vor ihrem eignenLaut erschrecken; die keinem andern, sie mögen ihmRecht oder Unrecht thun, mit freiem Blick in das offe-ne Auge zu sehen sich getrauen; die selbst die Erfül-lung ihrer Pflichten immer gern noch wie ein heimli-ches Diebsgcschäft betreiben, und denen sogar vor ihrereignen Ehrlichkeit bangt, wenn sie nicht mit ihnen sich