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Betrachtungen über die Oeffentlichkeit und Mündlichkeit der Gerechtigkeitspflege
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aus dcm schon vorhandenen Verderbnisse der Sittenhervorgegangen; so waren sie es zugleich, die aufihre Ursache zurückwirkend, jenes Verderbuiß vollende-ten. Erst seitdem gewannen scbaamlose Parteilich-keit und Bestechlichkeit eine ungestörte Herrschaft in denöffentlichen Gerichten Roms; häuften Schande undEhrlosigkeit auf den richterlichen Stand, und recht-fertigten die so oft und so nachdrücklich wiederholteKlage Eicero's: nnlln in juckwiis sevevltk>5 , Iiull-IL>o, unlln clei»gne j-nn t!Xlst,!inr>ntul'juclieli» (22). Denn

die Heimlichkeit der Stimmen setzte jene Iinnnn.il-ios jncki-ees, jene binta jnckielg^ selbst gegen jede

leise Anwandlung von Scheu und Schaam in die voll-kommenste Sicherheit. Hätten wohl alle die ritterli-chen Richter, die einen P. Rutilius ,,dcn gerechte-ren Mann nicht nur seiner, sondern aller Zeiten" (23)zu allaemeincm Wehklagen der Stadt, aus Parthei-haß geheim Verurtheiltcn; hätten sie wohl auch ein-zeln sich zu ihrem oo>wl«.imio öffentlich bekannt? Obr.n Clodius, wider den so klare Beweise standen,daß Hortensius behaupten durfte: ein bleiernes

Schwcrdt sey scharf genug, solch einen Buben hinzu-richten (24) ob wohl dieser mit einer so feierli,chen Lossprechung, welche eben so viel hieß als: esscheine die Sonne am hellen Mittag nicht (25), auchohne Stimmtäfelchen würde davon gekommen seyn?Oder sollten unter den 31. durch Geld, schöne Weiber

(22) i r> V errem I- c. 15.

(23) II. 13. S. auch liiriii extu /tg.

(24) Cicero » <1 1, Itz.

(25) Wie 6 - »c> »kl ^ er. 1. 1. hierüber sich anshrückt'