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Betrachtungen über die Oeffentlichkeit und Mündlichkeit der Gerechtigkeitspflege
Entstehung
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man sein Recht im Namen der Gerechtigkeit beugenwill, dazu gehört, nebst höheren Gcistesgaben, eineso kräftige Stirn, ein so kecker Minh, eine so frecheEntschlossenheit, dergleichen nur bei sehr seltener Vir-tuosität des Lasters gefunden werden wögen. DieSchlechtigkeit ist gemeiniglich feig, wagt sich nickt leichtins Offene heraus, scheut besonders die Gewalt derBlicke, in welchen sie ihr Verdammnngsnrtbcil, dieVerachtung liest: aber im Geheimen, außer den Augen,hinter dein Rücken, da fühlt sie sich in der Freiheitund wird ihres Daseyns froh. In dergehcimcn Stinnn-kammer kostet es ihr immer nur einige Worte, die so-gleich in dem Gcsammtbescklnß sich verlieren und in die-sem ihr eigne Schändlichkeit begraben-

Wo Viele für Einen stehn, ist es immer sedemEinzelnen leicht, anfAlle hin zu sündigen; und wo nichtsin die Oeffentlichkeit hcrvortrit als der Gesammtbc-.schlnß, in welchem die geheimen Elemente desselben unddie Personen, welchen diese angehören, nicht mehr un-terscheidbar sind: da dient mir allznlcicht die Ge-

sammtheit zu einem Deckmantel für den Leichtsinn unddie Gewissenlosigkeit des Einzelnen. Die Schande,welche in der öffentlichen Meinung auf das Ganze fal-len mag, vertheilt sich, zumal wenn es ein recht an-sehnlich großes Ganzes ist, in unnierklichen Thcilchcnauf die Einzelnen, und wirkt um so weniger, da einjeder auch noch dieses Thcilchcn unter der Hand mitder Bemerkung von sich schieben kann, daß er mit sei-nen Meinungen in der Minderzahl sich befinde. Die-ses ist bei jeder collegialischcn Verfassung die bedenk-lichste Seite, welche nur alsdann verschwindet, wanndie Entstehung des Gesammtbeschlußeö nicht mehr sich