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Betrachtungen über die Oeffentlichkeit und Mündlichkeit der Gerechtigkeitspflege
Entstehung
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theils lind die Gründe welche seine Ueberzeugung ^da-für bestimmt haben, selbst ansspricbt, legt er nicht nurüber seine Fähigkeiten überhaupt, sondern ins lesen»dcre darüber, ob er dem Vortrug mit Aufmerksamkeitzugehört, den Gegenstand mit dem Geiste gefaßt undaus eigner Uebcrlcguug sich sein Urtheil gebildet hat,eine feierliche ernste Probe ab. War seine Seele ab-wesend, so wird er bei dieser Probe unfehlbar mitSa ande bestehen. Wer aber, wenn ihm auch sonst derLeichtsinn noch so natürlich, geistige Trägheit uvä, sobequem sey» sollte, wird nicht lieber zu ernster Auf-merksamkeit seine Kräfte zusammen nehmen, wenn esgilt, feine persönliche Ehre gegen die Gefahr einer er-niedrigenden Beschämung und öffentlichen Schande sicherzu stellen?

Und wie manches andere noch mag bei geheimerAbstimmung geschehen können ! Sehr leicht ist co da ei-nem vorlauten aufdringlichen Gericbtsvorstande, einemdurch Geist und Ucbcrrcdnngsgabc ausgezeichneten Amts-genoffen, sich der Stimmcnfreiheit zu bemächtigen, und,indem er die überraschten Gemüther für seine Meinungmit sich fortreißt, schnell dir Mehrheit zu gewinnen.Was auch immer in dieser Art während der bloßenBerathung gethan oder versucht werden möge; sowird demselben durch die bevorstehende öffentliche Ab-stimmung die Kraft allzusehr gebrochen, um aus den Be-schluß der Einzelnen entscheidend einzuwirken. Jederist dringend zur vorsichtigen Bewachung seines Urtheilsaufgefordert, zu welchem er nachher sich öffentlich zubekennen, und welches er mit Gründen eben so öffent-lich zu rechtfertigen verbunden ist. Und da nicht zu«Hl^ich bei dels Hcralhung auf der Stelle abgestimmt