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Betrachtungen über die Oeffentlichkeit und Mündlichkeit der Gerechtigkeitspflege
Entstehung
Seite
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und so aussehen als hörten sie recht aufmerksam derVerhandlung zu- Schreiben sich aber die Gedanken fürjedermann leserlich auf die Stirn ober in die Augen?Findet die an die Ohren schlagende Rede auch denWeg zur Seele '? In den Leibern, welche da mit allemErnst richterlicher Würde schweigend im Halbkreise um-hersitzcn. ist vielleicht gerade jetzt die Seele nicht zuHause, oder hält so eben eine süßtraumende Ruhe,oder lustwandelt in weit angenehmern Gegenden alsdurch die trockenen Gemeinplätze des jetzt verhandeltenRechtsstreits, berechnet vielleicht den Verlust oder Ge-winn des Spiels vom gestrigen Abend, oder schwelgtim Vvrgennß einer verheissenen Schäferhunde, kurz,beschäftigt sich eher mit jedem andern Gegenstände alsmit demjenigen, welchem sie jetzt ganz allein angehörensollte. Es gelte dieses nicht gerade von Vielen oderMehrern, sondern nur von Einem: es ist an einem Ein-zigen schon genug. Wenn dieser in seinem Traumwa-chen auch nicht das mindeste von dem Vortrage ver-nommen, vielleicht von der ganzen Verhandlung'mehrnicht als den Namen der Partheien und den Betreffdes Streites behalten hat, das geheime Zimmer unddie Worte: einverstanden mit dem Herrn Referenten!oder ähnliche, entheben seinen frevelnden Unverstandjeder Verlegenheit und Gefahr; und sein aufs blindeUngefähr sinnlos hingesprochcnes: ,,einverstanden ! wiegtnun gerade so schwer als die innhaltschwerstc Stimme,giebt vielleicht für eine unrichtige Meinung gegen einebessere den Ausschlag. Solche Erscheinungen werden bei-nahe zur Unmöglichkeit, wenn jeder Richter seine Stimmenicht nur öffentlich, sondern auch mit Gründenabzulegen verbunden ist. Indem er den Satz des Ur-