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ob die einzelnen Stimmen so gefallen sind, daß daSUrtheil nicht anders lauten »lüfte, wenn die Stimmenrichtig gesammelt und gezahlt worden wären?
Bei ganz einfachen Sachen, wo nur wenige stim-met , oder wo zwischen dem einfachen Ja und Neinkein Drittes oder gar noch mehr in der Mitte steht:da ist für die Schlußfassnng ein Irrthum so'wenig znbesorgen, als eine absichtliche Täuschung. Anders aberalsdann, wann unter vielen Stimmenden bei eineman sich schon verwickelten Gegenstände die Stimmenmehrfach getheilt sind und einander vielfältig durch-kreuzen; unter welcher Voraussetzung es oft dergröstenAufmerksamkeit und eines scharf durchdringenden Blickes'von Seite des Vorsitzenden bedarf, um den wahren Be-schluß heraus zu finden. Fehlt es dem Vorsitzenden andem einen oder dem andern, wird seine Aufmerksamkeitnicht von aussen ermuntert, ist sein Thun durch Nie-mand bewacht als durch seine Untergebenen; wie leichtmag ihm alsdann zuweilen eine Menschlichkeit begeg-nen können, die vielleicht von Niemand bemerkt, schwer-lich von jemand gerügt wird, und demjenigen immerverborgen bleibt, welcher dadurch an seinem Rechte ge-litten hat.
Ist die Oeffentlichkeit der Stimmgebung zur Ueber-zeugung von der Richtigkeit der Schlußfassung von gro-ßem Gewicht; so ist sie es noch mehr, um der Abstim-mung der Einzelnen die erforderliche Achtsamkeit, Gründ-lichkeit und Gewissenhaftigkeit zu sichern. Alles Volksey gegenwärtig, wenn die Richterversammlnng blosden Vortrug der Sache anhört: was sieht da das Volk?Weiter nichts, als daß die gehörigen Richter, in ge-setzlicher Zahl, in würdiger Haltung beisammen sitzen,