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Betrachtungen über die Oeffentlichkeit und Mündlichkeit der Gerechtigkeitspflege
Entstehung
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den Richter diesem Vortrage fortwährend, in würdigerernster Haltung, und, soweit dieses von Stuften zirbeobachten ist, mit gehöriger Aufmerksamkeit beige-wohnt haben- Wo der Amtögcnoffe nur seines Glei-chen zu scheuen hat, ist jeder geneigt, dem Anderndie Nachsicht zu gewahren, welche er vielleicht irgendeinmal auch von ihm für sich selbst in Anspruch znnehmen hat- Kein Augur schämt sich vor einem Augurder Geheimnisse seiner Kunst; sie belächeln sich nur,wenn sie einander begegnen, und man weiß was diesesLächeln zn bedeuten hat- Und so kann denn allerdings(ut -ant chominss) zwischen den verschlossenen Wänoendes Gcricbtssaals in Abwesenheit der Partheieu sehrleicht gar manches geschehen, was Schnürn und FurchtUnfehlbar verhüten, da wo die wacbendc Aufmerksam-keit der gegenwärtigen Parlheien den Richtern in dieAugen sieht. Es wäre schon viel durch dir Anwesenheitder Partheien gewonnen, wenn sie auch nur die vortra-genden Richter abhielte, mit unvollständigen, seichten,verworrenen Darstellungen der Sache sich in den Ge-rirtitssaal zu wagen, in welchem sie nicht blos ihre mitder Sacke noch ganz unbekannte Amksgcnosseu, son-dern auch diejenigen finden, die, weil es ihre eigneSache ist, mit derselben schon im Voraus auf das ge-naueste bekannt sind, folglich die allcrstärkste Aufforde-rung und die gröste Tüchtigkeit haben, die Richtigkeitdes Vortrags zu bewachen und zn beurtheilen- Wasaber noch weit mehr ist: in der bequemen Sicher-heit, welche die unbewachte Einsamkeit einem Gerichts-höfe gewährt, kann derselbe unvermerkt so tief in Un-sitte , Regellosigkeit ultd Gleichgültigkeit gegen alleRrchtsformen Herabsinken, daß in ihm znletzt der Dvr-