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Betrachtungen über die Oeffentlichkeit und Mündlichkeit der Gerechtigkeitspflege
Entstehung
Seite
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Ist im Allgemeinen Heimlichkeit die verbergende -Hülle des Schlechten und Verworfenen; so ist dieselbein jeder Beziehung der Natur der Gerechtigkcir an undfür sich selbst innerlich zuwider. Diese Gerechtigkeit,-as Herrlichste was der Staat den Menschen verbürgt,rein wie die Wahrheit und heilig wie die Tugendsie die partheilos jedem auf gleicher Wage Gebühren-des zumißt und nur Gewalt übt im Namen des Gesetzesfür das ewige Recht: was hätte sie mit der Verbor-

genheit gemein, da sie so gar nichts gemein hat mit demSchlechten? Was an ihr erscheint sobald sie sich zeigt,ist Lauterkeit, Reinheit, Ehrfurcht gebietende Hoheit,und je Heller das Licht, Kassie umgiebt, desto deutli-cher werden erkannt alle die Vollkommenheiten, durchwelche sie als Gerechtigkeit verherrlicht wird, und wel-che , je deutlicher und allgemeiner sie erkannt werden,durch die Kraft des Vertrauens und der Ehrfurcht ihreeigne Macht, womit sie alles Menschliche zu beherrschenbestimmt ist, erheben, innerlich befestigen und äußerlicherweitern.

Was also könnte sie für Gründe haben, das Ver-borgene zu suchen, wenn nicht den, daß sie es ihr an-gemessen fände, nicht mehr als die Gerech-tigkeit zu erscheinen? Aber indem sie nicht mehrals diese erscheint, begiebt sie sich der ihr eigenthümli-chen Würde - und stiftet, sobald sie dem lichtscheuenAnrecht seinen Schleier abgeborgt hat, mit diesem eineihr durchaus unziemliche äußere Gemeinschaft. Wennsie diesem ähnlich sieht, wie ist sie von diesem zu un-terscheiden? Wenn sie das Gewand der Arglist trägt,wer ist nicht berechtigt zu fürchten, es möge unterdieser Verschleierung auch wirklich die Arglist sich ver-