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Betrachtungen über die Oeffentlichkeit und Mündlichkeit der Gerechtigkeitspflege
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selbst begründet. Die Vollkommenheit bedarf keinesverhüllenden Schleiers, welcher ihre Borzüge nnr ver-stecken, folglich nicht sie schmücken, sondern nur entstellenwürde. Der edle Mensch trüge gern das Fcnstcrchendes Momu s auf seiner linken Brust; und wenn je-ner rechtschaffene Römer es beklagte, daß er sein Hansnicht von allen Seiten durchsichtig erbauen könne, sosagte er damit nnr mit andern Worten: in meinem

Seyn und Thun ist nichts, was den Tadel der Römerverdiente. Das Gute ist immer verherrlicht indem eSerscheint wie es ist; nnr das Böse trit in ein ihmfcindseeliges Element, sobald es unverhüllt in das Lichtsich wagt. Alles was durch seine Häßlichkeit den Eckel,durch Lasterhaftigkeit und Unsitte die Verachtung, durchUngerechtigkeit den Haß zu erregen mit Recht besorgt;das Böse, welches sobald es offen einherschreitet, Wider-stand oder Strafe zu fürchten hat; der Betrug, wel-cher sobald er als solchen sich zu erkennen giebt, sichselbst vernichtet; die Willkühr, welche sobald sie inoffener Unverschämtheit auftrit, das starke Recht nutzdie Macht des empörten Recktsgefühls zum Kampfemit sich herausfordert: alle diese Kinder der Finster-niß bedürfen nothwendig einer Tarnkappe oder Hehl-haube, theils um der Beschämung zu entgehen, theilsnm ihre Absichten wenigstens desto sicherer zu erreichen.Geheime Lehren, geheime Anstalten, geheime Polizei,geheimes Brieferbrcchen, geheime Räuberwohnungen,geheime Diebsbehälter rc. gehören daher so ziemlich ineine und dieselbe Klasse. Selbst die nächtliche Fin-sterniß ist nur darum grauenhaft, weil sie uns ausden Dingen nm uns her ein Geheimniß macht«