Druckschrift 
Betrachtungen über die Oeffentlichkeit und Mündlichkeit der Gerechtigkeitspflege
Entstehung
Seite
64
Einzelbild herunterladen
 

Wer seit einigen Jahren die mancherlei Bestrebun-gen nach Wiedereinführung der Gerichtsöffentlichkeit miteiniger Aufmerksamkeit beobachtet hat, findet einen Haupt-thcil der Geschichte desselben in obiger Erzählung als ineinem Bilde wieder, dessen Treue sich bis auf den klein-sten Zug durch vielfache Belege thatsächlich bewahrheitenließe, falls dieses der Mühe lohnte und ohne persönlicheBeziehungen geschehen könnte, welche aus dem Kreise un-befangener Betrachtungen billig entfernt bleiben.

Da wir einmal als Deutsche auf den Gedanken ge-kommen sind, eine untergegangene deutsche Einrichtungvon neuem bei uns wieder ins Leben zu rufen; so ziemtsich vor allem, diese Einrichtung, wie sie in Deutschlandselbst bestand, sich hier entwickelt nnd fortgebildet hat,nach ihrem altdeutschen Seyn und Wesen zu betrachten,und dann allenfalls zu untersuchen, was davon für alleEwigkeit abgestorben, oder noch einer Wiedererweckungfähig sey? nnd wie alsdann dieses sich gestalten müsse,um in unsre gegenwärtigen Lebcnsvcrhältnisse nicht »nrnicht störend, sondern fördernd einzugreifen? Jenes seynun Gegenstand der fetzigen Betrachtung, welche, umdie wahre Gestalt und das eigenthümliche Wesen des al-ten Eingebornen in desto helleres Licht zu setzen, jenenFremdling, der sich mit ihm einer so engen Verwandtschaftberühmt, ihm vergleichend gegenüber stellen wird-

Daß die neu-französische Justiz in ummauerten Ge-bäuden, in Sälen nnd Zimmern wohnt, während die alt-deutsche meistens an des Reichs Straßen, oder auf Märk-ten und sonst im Freien (örtlich-öffentlich) zu Ge-liebt saß; daß die Oeffentlichkeit der letzten in jeder Be-ziehung allgemein und unbeschränkt war, hingegendie Ocffentlichkcit der ersten in jeder Hinsicht beschränkt