Daß durch solche Gerichtsöffentlichkeit die Ge-rechtigkeit eben nicht an Selbstständigkeit, Unabhängig-keit und Freiheit gewinne, ist so ziemlich einleuchtend.In einem tausendkvpfigen Volkssouverain wühlen viel-fachere Leidenschaften, stärkere Zuneigungen und Abnei-gungen durcheinander, und treten, wegen der Unver-antwortlichkeit jenes Souverains, zudringlicher, kecker,gewaltthätigcr hervor, als je bei einem, wenn auchnoch so arg geschilderten, Jnstizmi'iiistcr einer Mo-narchie jemals der Fall seyn möchte. Richter die ihrenallergnädigsten Herrn, das Volk, welches erheben undvernichten kann, bei Ausübung ihres Amtes stets in derNähe vor Augen und im Rücken haben, werden durchdie im Voraus erklärte, immer drohende Meinungjenes Herrn, sich gewiß um ein bedeutendes stärker be-drängt fühlen, als es bei unsern heutigen, zumal un-ter den Schutz einer Verfassung gestellten Richtern derFall seyn möchte, wenn je einmal ein Kabiuets- oderMinistcrialbcfehl die Wage der Gerechtigkeit aus ihremGleichgewichte zu bringen versuchen sollte. Eben injenen Beziehungen nannte Cicero die geheimen, vonihm sonst nicht belobten Stimmtäfelchen: viucllcss ta-
eügs libei-tstis. Und wenn man unsrer bestehenden Ge-richtsform, unter anderem, den möglichen Einfluß ei-ner K a b i n c tsj u st iz zum Vorwürfe macht; so soll-te dabei wenigstens nicht übersehen werden, daß es
hier nicht mit der Bemerkung begegnen wollen, daß gewißdie meisten im Volke auch zu Rom blos aus Neugierde,aus Partheileidenschaften, oder aus Faullenzerei, weil steeben nichts besseres zu thun wüsten, den Gerichtsverhand-lungen beigewohnt haben.