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und beliebigen Meinens, als Anwendung einer festste-henden, unantastbaren, heiligen Regel gedacht. Diese
Volke anhängig gemacht worden, nicht denkbar ist. Esbleibt daher nichts übrig, als die mit dem Wesen solcherVolksgerichte eng verbundene Voraussetzung, daß von jenenAc.ftcsten blos derjenige als Sieger betrachtet wurde, dessenAusspruch durch den Zuruf der Menge Bestätigung erhaltenhatte. Um aber diese zu gewinnen, um das getheilte Volkzu beruhigen und zu vereinigen, bedurfte er zur Unterstützungseines Ausspruchs der Kräfte überzeugender Bered-samkeit- Denn so dachte sich in den heroischen Zeitender Grieche das Amt eines Richters. Es ergiebt sich diesesklar aus Hesivds Thesgenie 80 — 96. einer Stelle,welche verbunden mit jener homerischen über das älteste Ge-richtswesen der Griechen ein sehr Helles Licht verbreitet. —Nach Hesiod ist es die Muse Kalliope, welche Herrscherund Richter begeistert, und ihnen mit süßem Thau die Zun-ge netzt, 'daß ihrem Mund liebliche Worte entströmen.Dann fährt er fort:
Die Völker
Alle schauen auf ihn, wenn er entscheidet die Rechte
Durch wahrhaftigen Spruch. Fest spricht er in derVersammlung,
Und den mächtigen Hader bringt flugs er kundig zumSchweigen.
Denn nur darum sind Herrscher so geistvoll, daß sieden Völkern,
Den gekränkten, zurück die alten Gerechtsame brin-gen
Auf dem Gerichtsplatz leicht, durch schmeichelndeWorte beredend.
Wandelt er dann durch die Stadt; gleich einem Gottverehret
Wird er mit lieblicher Scheu, und pranget vor derVersammlung.