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Richters wird auch von dem dunkelsten Verstände im«wer im Gegensatz von einer Handlung bloßer Willkühr
das Gemählde eines solchen VvlkSgcrichts, das sich jedoch inParkheien spaltet, und an dessen Statt zuletzt nur die Aelte.sten oder Vornehmsten (als Schoppen , den Streit entscheiden:
„Auch war Volksversammlung gedrängt auf demMarkte: denn heftig
Dankten sich dort zween Männer, Md haderten wegender Sühnung
Um den erschlagenen Mann. Es betheuerte dieserdem Volke,
Alles hab' er bezahlt; ihm läugnete jener die Zah-lung.
Jeder drang, den Streit durch der Kundigen Zeug-niß zu enden.
Diesem schrien und jenem begünstigend eifrige Helfer;
Doch Herolde bezähmten die Schreienden- Aber dieObern
Saßen im heiligen Kreis auf schön gehauenen Stei-nen ;
Und in die Hände den Stab dumpftufender Heroldenehmend,
« Standen sie auf nach einander, und redeten wechselnd
n ihr Urtheil.
Mitten lagen im Kreis auch zwey Talente des Gol-des,
Dem bestimmt, der von ihnen das Recht am gerade-sten spräche."
Man lasse die beiden letzten Strophen ja nicht unbeachtet.Wie sollte auSgcmittclt werden, welcher von den Aeltesten' am besten das Siecht gesprochen und also die zwey Talente
^ Goldes verdient habe? War es schon genug, daß die Mei-
nung des Einen durch die Mehrheit der übrigen Aeltestengebilligt worden? Dadurch würde alle Theilnahme des Volks' an dem Endbeschlusse als ausgeschlossen gedacht- was gleich-
wohl hier, wo die Sache bereits bei dem versammelten
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