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Betrachtungen über die Oeffentlichkeit und Mündlichkeit der Gerechtigkeitspflege
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genug, um außer 180 Richtern (die Dccemvire unge-rechnet), uebst Leu Partheien und Advokaten, sammtderen bezahlten lanckicoeists (11), ohngefähr noch eben-so viel Volks zu fassen, als sich ehemals auf dem Fo-rum selbst bei gerichtlichen Verhandlungen zu versam-meln pflegte (12). 2 st es mit der Theilnahme des

Volks an den Gerichtsverhandlungen ernstlich gemeint,so sind unsre gewöhnlichen Gerichtssäle, in welchen dervielhundertköpfige Volksricse höchstens für einige Dut-zend Köpfe Raum findet, ein sehr unschicklicher Gcrichts-vrt; und, da wir Deutsche unsrer öffentlichen Justizkeine römischen Basiliken zn bauen Lust haben werden,so möchte der Rath, unsre Gerichtssitzc, unter gehöri-ger Rücksicht auf Schnee und Regen allenfalls nachArt Carls des Kahlen (13) wieder unter den

(1.1) Ueber diese i-oMicoeui und wie sie auch noch

spottwcise genannt wurden, welche den Sachwalter» einbezahltet! euzc! delle ! o Iioiniilein lieecrsl»!!-! zuzurufenpflegten Herren die sich auch bei uns einfindcn werden,wenn nicht GerichtSpolizepgesetzc im Voraus ihrem Aufkom-men begegnen mag wer Lust hat das Nähere bei»i»§ ep. ii. 14. nachlesen.

( 12 ) ScUedE erzählt I'/initt- 17 . 33. von der Ver-handlung des Rechtsstreites der ^tcci-r

"ZcUcliaur juNices cenmi» et oceuzlulri; iiiKeiis »,I-

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uns dieses eine nicht geringe Vorstellung von der impo-santen Größe einre solchen GcrichtSversammlung. Manvergleiche hiemir c,>. II. 14 . V. 21.

(13) Er befahl, daß an den Dingstatten Lauben errichtet würden,