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Betrachtungen über die Oeffentlichkeit und Mündlichkeit der Gerechtigkeitspflege
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Vorstellungen wirkten noch, nur in äußerlich veränder-ter Gestalt, bis tief in die christlichen Zeiten hinab,,wo zwar nicht mehr heilige Bäume, dagegen Kirchenund Kirchhofe zu Mah.lstättcn erwählt wurden (8).Auch noch die ersten Bearbeiter unsrer alldeutschenRechte schließen die religiöse Bedeutung der öffentlichenGerichtsorte immer mit in die Erklärung jenes altenGebrauches ein (9).

Die neuesten Verfechter der öffentlichen Gerichts-verwaltung , so sehr sie auf Zulassung des Volkes drin-gen, legen auf die örtliche Oeffentlichkeit der Ge-richte kein großes Gewicht; sie gestatten der Ge-rechtigkeit in ummauerten Sälen und Zimmern einenbequemeren Aufenthalt, und erwähnen höchstens nurnebenbei der alten Zeit, wo jene noch im Grünen,auf freiem Feld, und unter dem blauen Himmel geses-sen. Indessen scheint jene Nachgiebigkeit mit der Idee,allem Volk die Gerichte zugänglich zu machen, ebennicht sehr übereinzustimmen. Lange stand in Rom derGerichtsstuhl des Prätors auf dem Forum selbst, undals er von da in Basiliken versetzt wurde (10), warendiese Gebäude, vornamlich die Julische Basilika, groß

(8) Dreyer, a. a. O- Anm. 12. Bvdm ann a. a. O.

S. 661.

(9) cti'. Lc/r ortet rux T. 154-'

( 10 ) O ll- nc tr t raXlt. c. 5. August ließ noch eineignes Forum blos für die Criminalgerichtc bauen. ,cho» ex-

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