schon durch bloße Hinwcisung auf die gewöhnliche Ge-brechlichkeit der Menschen, deren Natur durch Ucbcr-tragnng eines Amts und Auflegung eines Amtöcidcsnicht umgewandelt zu werden pflegt, mehr als hinrei-chend entschuldigt ist. Mit diesem thatsächlichen Miß-trauen steht aber das rechtlich geforderte Zutrauen zuder Schrift, welche keine andere Gewahr als die,eben bcmißtraute, Amtstrene für sich hat, in einemschlechterdings nicht auszugleichenden Widerspruch.Zudem sind alle solche Schriften nur Ergebnissevon Handlungen, nicht diese Handlungen selbst; manerfährt was da geworden, nicht aber die Art undWeise, wie es geworden ist. Eben dieses nun, sagenfreilich die Vertheidiger der mittelbaren Ocffentlichkeit,sey nicht nur vollkommen genügend, sondern auch denGesetzen der Natur selbst, deren Wirken sich der Menschbei seinen eignen Arbeiten und Einrichtungen immerznm Vorbild nehmen solle, auf das genaueste angemessen.,,Die Natur schafft überall im Stillen, nnbcmerkbar,,und ohne Geräusch; kein Mensch sieht das Gras,,keimen, und das Blatt wachsen. Aber was sie her-vorgebracht hat, das läßt sie Jedermann schauen„und verbirgt es nirgends. So soll auch der Mensch„wirken im Stillen, und nur an den Früchten seiner„Handlungen den Geist erkennen lassen, der sie erzeugt„hat. So sollte insbesondere auch der Staat handeln.,,Alles, was er irgend durch seine Behörden für seinen„Zweck unternimmt, muß geheim seyn, so lange„daran gearbeitet und geschaffen wird; aber„was dadurch hervorgebracht worden ist, das seinen
„Bürgern zu verhehlen, giebt es keinen Vorwand.-
„Auch b?i der Justizverwaltung dürfen Geheimnisse nur