12
rechte durch eine Verbesserung des Gerichtswesens nahoder entfernt bedroht glauben ; alle endlich , welchen indem Zeitgeist? ihre eigne Furcht als Gespenst erscheint:alle diese werden immer mit allen ihnen dienstbaren Waf-fen wider jene Einrichtung, wiewohl sie in Deulsch-land schon weit mehr Jahre denn die gegenwärtigedurchlebt hat, als wider die gefährlichste Neuerunggerüstet stehen.
Indessen ist auch nicht zu läugncn, daß die Art,wie in unseren Tagen sich die öffentliche Mündlichkcitdurch manche Sprecher des Zeitgeistes geltend zu machensuchte, verschiedene Seiten darbot, welche selbst denUnbefangenen bedenklich, manchen sogar der entschie-den den Geist der Zeiten in seiner eignen Seele spürte,wenigstens von demjenigen Götzenbildc des neuen Rechts,welches hinter den Staubwolken des Partheikampfcsund den Nebeln unbestimmter verworrener Begriffe mattsichtbar hindurch schien, — von ganzem Herzen ab-wendig machte.
Daß gerade aus den Gegenden, aus welchen einigezwanzig Jahre lang nur fremde Marschällc mit Gefolgnach Deutschland zogen, die Stimmen für die Nothwen-digkeit, unsere deutsche Gerichtsverfassung umzukehren,am ersten und lautesten ertönten, und daß mit der vondieser Seite empfohlenen Umwandlung unsers nicht öf-fentlichen schriftlichen Verfahrens in das öffentlich-münd-liche, sich die stille Zumuthung verband, das ganzefranzösische Verfahren, selbst mit allem, wasihm anhängt, freundwilligst bei uns aufzunehmen:, die-ses mußte wohl manchen Deutschen leicht an das U,»,eoDanaos er klons lerentes erinnern, und übcrdieses einemjeden, der bei dem öffentlich mündlichen Verfahren noch