zu werden. Was unter einem unfreien Volk die Gerech-tigkeit heißt, ist mehr nicht als eine dienstwillige Magdder mit Gewalt gerüsteten Willkühr, so wie Freiheitohne Gcrechtichkeit nichts anderes ist, als ein allesniedertretender, zuletzt sich selbst vernichtender Tyrann.
Die Fragen: ob unter einem Volke das Recht derGewalt Preis gegeben, abhängig und dienstbar sey, oderob dasselbe, unabhängig und frei, für sich selbst Machtund Gewalt habe? ob die Staatsanstaltcn, durch welchedas Recht geltend werden soll, also geartet, daß siejene Abhängigkeit begünstigen, oder diese Sclbstständig-keit sicher gewähren? diese Fragen treffen mit der höch-sten Aufgabe aller freien Staatsverfassungen, nämlich:das Recht eines Jeden gegen Jeden durch gesetzlich be-stimmte äußre Ordnung zu sichern, — gleichsam in ei-nem und demselben Punkte zusammen, so daß die Be-antwortung jener schon zum großen Theil als die Lö-sung der letzten betrachtet werden darf. Und was wäreeine freie Staatsverfassung neben einer Willkühr undGewalt begünstigenden Gerichtsverfassung anders, alsein Theater-Tempel, aus Latten und Leinwand nurzur Täuschung künstlich zusammen gefügt? Soll nichtder Schutz der Verfassungen zuletzt blos der regellosenGemalt der Fäuste überlassen, uud sollen die Worte:Freiheit und Gerechtigkeit, mehr als lockende Töneseyn, die, eine Weile lieblich vor den Ohren klingend,zuletzt als Hohngelachter verhallen; so müssen die dnrcheine Verfassung geheiligten Rechte gegen die Eigenmachtder Willkühr zunächst ihre sichere Zuflucht in dem Tem-pel der Gerechtigkeit finden, welcher eben darum aufeignem Felsen fest gegründet stehen muß. Wie die Ge-rechtigkeit um frei zu seyn, einer freien Staatsverfassung