Einleitung.
H^er Geist unsrer Zeit hat seine Klagen wider diedeutsche Justiz in ihrer gegenwärtigen Gestalt und ins-besondere sein Verlangen nach Oeffentlichkeit undMünd-lichkeit der RechtSverwaltung, so vielfältig, so lautund kräftig ausgesprochen; daß diese Beschwerden undWünsche wohl nur von denjenigen mit Gleichgültigkeitüberhört oder mit Hochmuth zurückgewiesen werden rön-nen , welche jenem Geiste überhaupt, selbst in seinenedelsten Bestrebungen, blos mit vornehmer Verachtungbegegnen zu dürfen glauben-
Eine gesetzmäßige-Freiheit des Volks, welche inallen Zeiten die Sehnsucht und Hoffnung jeder bessernSeele, das würdige Ziel des Strebcns aller edlerenGeister war und, so lang noch in des PrometheusGeschlecht der göttliche Funke glüht, ewig bleibenwird, — diese Freiheit ist mit der Gerechtigkeit so ge-nau verwandt und innerlich verbunden, daß keine sichvon der andern zu trennen vermag, ohne ihr eignesWesen aufzugeben und das Gegentheil von ihr selbst
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