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Betrachtungen über die Oeffentlichkeit und Mündlichkeit der Gerechtigkeitspflege
Entstehung
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Zweyte Abtheilung. Don der Mündlichkeit derRecktsverwaltung.

E rst e s Hauptstü ck. Was unter der Mündlichkeit des Rechts-ver^ahrcns überhaupt zu verstehen' S. 193 205.

Zweites Hauptstück. Von den verschiedenen Formen dermündlichen Rechtspflege überhaupt; insbesondere vom münd-lichen Verfahren der deutschen Gerichte des Mittelalters,Andeutungen zur Geschichte des Uebergangs in das mündlicheVerfahren. S- 206 229.

Drittes Hauptstück. Vergleichung der mündlichen Gedankcn-mittheilung mir der schriftlichen im Allgemeinen. Von denNachtheilen der schriftlichen Verhandlung vor Gericht insbe-sondere. S. 230 250.

Viertes Hauptstück. Von den Mangeln der mündlichenVerhandlung. S. 251 283.

Fünftes Hauptstück. Würdigung der Gründe und Gegrn-gründe und Ergebniß. S- 284 302.

Sechstes Hauptstück. Von der Nothwendigkeit eines schrift-lichen Vorverfahrens. S. 303 322.

Siebentes Hauptstück. Von der dem Vorverfahren wesent-lichen Form. Schrift-Sätze; protokollarische Jnstcuckivn.

. , Einfluß der Mündlichkeit auf d'e Prozeßgcsetzgebung,S. 323 - 344.

Achtes Hauptstück. Von der Einwirkung der Mündlichkeitund Ocffeiitlichkeit des Rechtsverfahrens auf die Gerichtsver-fassung. Insbesondere von der Cvllegialität der Gerichte,S- 345 370.

Neuntes Hauptstück. Von Sachwaltern oder Fürsprechern(Advokaten) und deren Verhältniß zur Mündlichkeit derRechtspflege S. 371 - 399.

Zehntes Haupt stück. Hindeutungcn auf Friedens- und Ge-wissensrichters, oder gesetzliche Schiedmänner. S. 400Hi2

Beilage l. S-415419

Beilage tl. S. 420 436.

Beilage 11l. S- 437. 440.