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ehrloser Böscwicht: obgleich die Obrigkeitalsdann das Recht hat, Schutz zu erthei-len, und das Recht haben mag, neuesSchutzgcld zu nehmen.
Viertens sagen Sie endlich, und zwarnicht bloß gegen mich, sondern überhaupt,daß man hierselbst (zu Göttiugen) dieRegel: alles was ihr wollt, daseuch die Leute thun sollen, dasthut ihr ihnen, nicht mit der zu ver-einigen wisse: gebet demKaiscrwaSdes Kaisers ist. Aus dieser Beschul-digung, die Sie mir vermuthlich bloß desKlangs wegen machen, weil der Kaiserzweymahl darin vorkommt, leuchtet in derThat eine Albernheit hervor, die bis zumDrollichten seltsam ist. Ich sage, Buch-händler besteh lt euren Nächstennicht; und der Mann sagt, ich gebedem Kaiser Pas Seine nicht. Ich