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Nevoluzion noch theilweise in Schränken hält; zmnal auchdie Geschichte noch nicht von Frankreich sagen kann, daßrs vollkommen in seiner jetzigen Constiluzion befriedn
«er sey-
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Ohnstreitig kann der Fürst in allen den Fallen, wodie Gesetzgebung von ihm ausgeht — und also auch nachBerathung Zutreffen der Staatsbürger durch neue Gesetzeverletzen. Aber daraus folgt noch nicht, daß dies: Will,kühr sey. Dies Wort in gewöhnlicher Bedeutung istauch eines von denen, welches als Gespenst in der Staatö-Wissenschaft umgehet und verkannt wird. Da kühren,wählen heißt, ist Willkühr so viel als Wahlfreiheir desWillens. Sagt man doch: das muß eines jeden Will-'
kühr überlassen seyn, und Gnade ist auch Willkühr. Will-kührliche oder parthciische Ansicht schreit oft da über Will-kühr, wo böse Willkühr bekämpft wird. Doch unwillkühr-lich mischt sich oft Böses zum Guten und böse Willkühr,für die man ein besonderes Wort sehen sollte, wirkt un-verkennbar in der Gesetzgebung nachtheiligcr als im Voll-zug der ausführenden Gewalt. Aber die sogenanntenMacht spräche der Fürsten, obwohl jeder Spruch einerMacht, jedes neue Gesetz ein Machtspruch ist, sind in un,scrm Zeitalter, gehalten gegen die Gewaltsprüche und Guil-liotinen und Vespern der National-Convente: Spinnen-Ge-webe, und wenn also sogenannte Constitutionen blos des-halb für nöthig erachtet werden, um vor GesetzgebenderWillkühr z» schützen, so stehe Fürsten-Willkühr gegen Volks-Nepräsentanteii - Willkühr fest ! Könnte man auch alledie angeblichen Willkühren manches Fürsten und Her-ren über Millionen von Unterthanen zählen, dürfte den-noch ihr Register nicht so zahlreich seyn, als mancher über