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darüber falle -— auch trotz der Censur imIn - und Aue lande so viel Aufsehen gemachtund so vielfachen — gleichviel hier, ob ge-gründeten oder »»gegründeten — Tadel ver»anlaßt, wie nicht leicht eine andere Maß-regel. Nicht ganz unzulässig also wenigstenswäre die Voraussetzung eines Interesse fürjene hohen Behörden, welche gegen mich dieseVerfolungcn veranlaßten oder ausführten, daßvor Se. Majestät wie vor der Welt meineUnschuld nicht anerkannt werde. Gern magjeder als Mensch von dem guten Glaube»;an höhere Serlengröße und Weisheit ausge-hen, welche unstreitig ein solches Interessevöllig überwältigen müßten; aber muß, werselbst seine Ehre im bösen Glauben von ihmhart verfolgt sieht, nicht auch die Möglich-keit einer solchen Menschlichkeit berücksichtigen,um deren willen gerade die Gesetze aller ge-sitteten Völker den Bürgern auf gesetzlichevöllig unabhängige Gerichte und Formen ei»heiliges Recht und selbst daS Recht der Ver-werfung dieser ordentlichen Gerichte bei derMöglichkeit eines eignen Interesse derselbenan dem Ausgange des Rechtsstreits gegebenhabe».
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