18
ruuhungen, die des akademischen Senatsder hiesigen und Cölnischen Justizbehörden unddes damaligeil hohen Justizministeriums fürdie Rheinlands, mir in solcher Lage gegenerlittene und zur Abwehr künftiger Kränkun-gen und Verletzungen den Schutz der von Sr.Majestät sanctionirten ordentlichen Gesetze undGerichte zu verschaffen, waren, leider! bishergleich vergeblich; so auch das, waö die Pflichtrechtlicher vollkommener Vertheidigung meinerEhre — des heiligsten GntS, was der sitt-liche Mensch zu vertheidigen und der sitt-liche - gerechte Staat zu beschützen hat —mit aller schuldigen Ehrerbietung hinsichtlichder von den Gesetzen geforderten Grunde derrechtlichen Gewißheit völliger Unbefangenheitder hier thätig wirkenden hohen Staatsbeam-ten höheren Orts vorzustellen damals wienoch jetzt gebieterisch von mir heischte. Icherblicke nämlich unter denselben frühere per-sönliche Gegner und bis jetzt meine mir alleinbekannten Ankläger, und die vor beinahe zweiJahren so außergewöhnlich begonnenen Ver-folgungen hochverrätherischer VerschwörungenUnd Verbindungen haben -— wie die Weltlveiß und ohne daß ich irgend ein Urtheil