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verbrecherische Thatsache», worauf inguirirtwerden soll, und ohne Wahrung der wesent-lichsten gesetzlichen Formen."
Meine mehrfachen heiligen Pflichten, ei-ner Anklage auf Ehre und Leben die voll-kommenste Vertheidigung entgegenzustellen,wird die folgende kurze und schlichre Ueber-sicht derjenigen Thatsachen und Grundsätze,welche mir hier zu einer vorläufigen Verthei-digung meines Verfahrens wesentlich scheinen,jedem ehrlichen und unbefangenen Urtheile hin-länglich rechtfertigen. Entscheidung über Ge-wicht dieser Thatsachen und Gründe maße
^ ich, als Parthei, mir nicht an.
In welchem für die Beurtheilung dieserSache nicht ganz gleichgültigen Zeitpuncteund äußeren Zusammenhange, auf welcheaußerordentliche Weise vor nun bald zweiJahren durch die militärisch erecutirte Beschlag-nahme meiner Papiere mit Uebergehung allerkompetenten Vebordcn und aller gesetzlichenFormen die Verfolgung gegen mich eröffnetwurde, ist wenigstens zum Theil bekanntgenug.
r Meine gleich anfangs ehrerbietig eingeleg-
ten Protestativnen, meine wiederholten Bk-